Die Erprobungsstufe am RGH
Die Erprobungsstufe umfasst die beiden Klassenstufen 5 und 6. Da es am Ende der Klasse 5 keine Versetzung gibt, bilden beide Jahrgänge eine Einheit. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass den Kindern eine längere Zeit eingeräumt werden muss, ihre Leistungsfähigkeit in der neuen Schulform zu erproben.
Ganz wichtig ist uns die enge Verbindung von Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern, denn ein vertrauensvolles, abgestimmtes Verhalten zwischen Schule und Elternhaus ist für den Lernerfolg der Kinder von unschätzbarem Vorteil.