Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

DE
Have any Questions? +01 123 444 555

  • Start >
  • Not-Betreuung wird ausgeweitet

Not-Betreuung wird ausgeweitet

Das Schulministerium hat die Not-Betreuung für die nächsten Wochen bis zum 19. April ausgeweitet. Das geht aus der Schulmail vom 20. März hervor. Einen Anspruch auf diese Not-Betreuung haben nun "alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können." Das Formular, um diesen Anspruch nachzuweisen, wurde angepasst.

Ab Montag, 23. März, wird zudem der zeitliche Umfang der Not-Betreuung ausgeweitet. Eine Not-Betreuung ist nun auch samstags und sonntags sowie in den Osterferien in der Zeit von 7.50 bis 13 Uhr möglich. Die einzige Ausnahme bildet der Zeitraum von Karfreitag bis Ostermontag (10. bis 13. April). Der Bedarf kann über das Sekretariat während der aktuell gültigen Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9 bis 12 Uhr) persönlich oder telefonisch unter (05221) 189-3690 angemeldet werden. Die erweiterte Not-Betreuung wird durch die Lehrkräfte unserer Schule geleistet.

Das Angebot richtet sich weiterhin vorwiegend an Eltern von Kindern der Jahrgänge 5 und 6, wenn sie „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ (vgl. Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13. März 2020) gelten, wenn eine private Betreuung oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (zum Beispiel Homeoffice) nicht möglich ist. Zu diesen Schlüsselpersonen gehören laut Erlass „Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.“ Die Notwendigkeit einer Not-Betreuung ist in jedem Fall durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.

Die Unentbehrlichkeit soll nachgewiesen werden, damit die Zahl der betreuten Kinder möglichst gering ist. Nur so kann einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus effektiv entgegengewirkt werden. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat am Freitag zudem darauf hingewiesen, dass eine Betreuung der Kinder durch die Großeltern nicht erfolgen dürfe, da ältere Menschen zur Risikogruppe für das neuartige Corona-Virus gehören.

Während der Not-Betreuung wird kein Unterrichtsstoff vermittelt.

Eltern, die nicht zu den genannten Berufsgruppen gehören, müssen ihre Kinder zu Hause betreuen. Sie müssen zusammen mit ihrem Arbeitgeber erörtern, welche Möglichkeiten (bezahlter Urlaub, unbezahlter Urlaub, Arbeit von zu Hause,…) es gibt, damit die Betreuung der Kinder geleistet werden kann.

Zurück

Copyright 2024 Seaside Media. All Rights Reserved.