Neues zu Schulfahrten und zur MNB
Bezüglich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) hat das Schulministerium darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der bestehenden Regelung zunächst nicht geplant ist. Die aktuelle Fassung der entsprechenden Verordnung ist noch bis Dienstag, 15. September, in Kraft. Es ist zu diesem Termin "jedoch nicht mit Änderungen für den Schulbereich zu rechnen", heißt es in der Schulmail vom 10. September 2020. Folglich gilt auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht, eine MNB zu tragen. Lediglich am Sitzplatz im Unterricht darf die Maske abgenommen werden.
In der Schulmail wird auch darauf hingewiesen, dass die Einschränkungen für Schulfahrten nicht über die Herbstferien hinaus verlängert werden. Allerdings werden die Schulen gebeten, "vor der Buchung von Schulfahrten eine sorgfältige Risikoabwägung vorzunehmen."