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Not-Betreuung (Update So. 16.30 Uhr)

Ab Mittwoch, 18. März, wird es an unserer Schule nur noch eine Not-Betreuung für Schülerinnen und Schüler – vorwiegend der Jahrgangsstufen 5 und 6 – geben, deren Eltern als „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ (vgl. Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13. März 2020) gelten, wenn eine private Betreuung oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (zum Beispiel Homeoffice) nicht möglich ist.

Zu diesen Schlüsselpersonen gehören laut Erlass „Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.“ Die Notwendigkeit einer Not-Betreuung ist in jedem Fall durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.

Falls Sie zu der Personengruppe gehören, die von dem Angebot der Not-Betreuung Gebrauch machen darf, geben Sie Ihrem Kind am Montag, 16. März, das Dokument ausgefüllt mit in die Schule (Abgabe im Sekretariat). Die Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten muss spätestens am Mittwoch, 18. März, vorliegen (ebenfalls Abgabe im Sekretariat). Die Stadt Herford weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass bei zusammenlebenden Eltern beide einen Nachweis erbringen müssen, bei Alleinerziehenden nur die Einzelperson.

Die Unentbehrlichkeit soll nachgewiesen werden, damit die Zahl der betreuten Kinder möglichst gering ist. Nur so kann einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus effektiv entgegengewirkt werden. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat am Freitag zudem darauf hingewiesen, dass eine Betreuung der Kinder durch die Großeltern nicht erfolgen dürfe, da ältere Menschen zur Risikogruppe für das neuartige Corona-Virus gehören.

Während der Not-Betreuung wird kein Unterrichtsstoff vermittelt.

Eltern, die nicht zu den o.g. Berufsgruppen gehören, müssen ihre Kinder zu Hause betreuen. Sie müssen zusammen mit ihrem Arbeitgeber erörtern, welche Möglichkeiten (bezahlter Urlaub, unbezahlter Urlaub, Arbeit von zu Hause,…) es gibt, damit die Betreuung der Kinder geleistet werden kann.

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