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Distanzunterricht für J 5 bis EF ab 12. April

Entgegen der Ankündigung vor den Osterferien hat das Schulministerium am 8. April in einer Schulmail mitgeteilt, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird. Die Q1 und die Q2 bilden dabei jedoch eine Ausnahme.

Die Q2 erhält wie geplant in den Abiturfächern noch bis zum 22. April Präsenzunterricht nach dem Stundenplan, der bereits vor den Osterferien galt. Auch die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht ergibt sich hieraus jedoch nicht. In jedem Fall gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.

In der Q1 wird weiterhin Wechselunterricht wie vor den Osterferien erteilt. Am Montag kommt zunächst die Gruppe A wieder zur Schule, die Gruppe B am Dienstag. Das FGH hat für die Q1 eine abweichende Regelung getroffen. Dort bleibt die Q1 ebenfalls im Distanzunterricht. Für Schülerinnen und Schüler in Koop-Kursen gilt jeweils die Regelung der Schule, an der der Kurs stattfindet.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 6 wird ab dem 12. April weiterhin eine pädagogische Not-Betreuung ermöglicht. Die Betreuung wird wie bisher im Meierfeld (zunächst in Raum M001) stattfinden. Es ist erforderlich, ein neues Formular (s. auch Link in der Schulmail) auszufüllen. Die Eltern geben ihren Kindern das ausgefüllte Formular bitte am 12. April mit in die Schule.

Ab dem 12. April wird es zudem eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Die Q2 wird in der nächsten Woche am Mittwoch und Donnerstag jeweils in der 3. Stunde getestet, die Q1 am Dienstag in der 6. Stunde und von Mittwoch bis Freitag in der 1. Stunde. Die Fachlehrkräfte können die Test-Kits bei der Schulleitung bzw. im Sekretariat abholen. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Lehrkräfte und das weitere schulische Personal können die Tests bei der Schulleitung bzw. im Sekretariat abholen. Die Durchführung obliegt den Lehrkräften und dem schulischen Personal, eine Dokumentation findet nicht statt. Alternativ ist es für alle – auch Schülerinnen und Schüler – möglich, die negative Testung durch eine Teststelle (zum Beispiel das Testzentrum an der Oststraße) nachzuweisen, die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

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